Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen.
Die Vorteile für Sie als Patient meiner Wahlarztordination sind:
Die Verrechnung der Ordination erfolgt auf Wahlarztbasis. Das heißt die Patienten erhalten in der Regel eine Honararnote, die Sie vor Ort bezahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen zur Rückvergütung.
Für Versicherte der ÖGK wird von der Ordination direkt elektronisch die Rechnung an die ÖGK weitergeleitet mit dadurch beschleunigter Bearbeitung durch die Versicherung.
Magistrat Wels:
Versicherte des Magistrats Wels erhalten keine Rechnung, da eine direkte Verrechnung mit dem Magistrat erfolgt.
KUF, Krankenfürsorgen (Landesbeamte, Gemeinde, etc), BVAEB-OEB:
Versicherte erhalten bis zu 90% des Rechnungsbetrages von der Kasse rückerstattet, haben somit keinen Nachteil gegenüber einem Besuch bei einem Kassenarzt.
SVS-GW:
Versicherte erhalten bis zu 80% (bei Wahrnehmen der Vorsorgeziele ihrer Versicherung) des Rechnungsbetrages von der Kasse rückerstattet, haben somit keinen Nachteil gegenüber einem Besuch bei einem Kassenarzt.
SVS-LW, BVAEB-EB (Eisenbahnen und Bergbau):
Versicherte erhalten bis zu 80% des Rechnungsbetrages von der Kasse rückerstattet, haben somit keinen Nachteil gegenüber einem Besuch bei einem Kassenarzt.
Österreichische Gesundheitskasse:
Versicherte erhalten in der Regel bis zu 50% des Rechnungsbetrages von ihrer Versicherung zurückerstattet.